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Der Gesetzgeber hat entschieden, daß Vorher-Nachher Abbildungen kosmetischer Operationen in Deutschland nicht mehr öffentlich gezeigt werden dürfen. Auf diese Weise soll Suggestivwerbung für chirurgisch- kosmetische Eingriffe verhindert werden, da solche Eingriffe im engeren Sinn eine Körperverletzung darstellen.
Die Vorher-Nachher Fotos in der ästhetischen Chirurgie sind jedoch in erster Linie Qualitätsnachweis und nicht Werbung. Eine Orientierung für den Laien ist ohne Vergleich entsprechender Vorher-Nachher Fotos nicht möglich.
Der allsorgende, sich in Alles einmischende und Jeden bevormundende Staat lässt in seiner gutgemeinten Ahnungslosigkeit die Bürger im Dunkeln stehen und glaubt, ihnen damit zu helfen.
Warum Autowerbung, Alkoholwerbung, Werbung für Genussmittel und Leckereien nicht ebenfalls verboten werden, bleibt ein „Staatsgeheimnis“, obwohl jährlich allein in unserem Land 5000 Menschen im Straßenverkehr ihr Leben verlieren, über 10 000 an Alkoholbedingter Schrumpfleber sterben und Hunderttausende an den Folgen ihrer Fettsucht zugrunde gehen.

Wer sich dennoch über unsere Arbeit orientieren möchte kann die ungekürzte Fassung dieser Webseite mit Vorher-Nachher Fotos bestellen bei: Dr. med. S.v.Rothkirch Ansbacher str.13 10787 Berlin. Unkostenbeitrag 10 €.

Erläuterung und Kommentar
zur Gesetzesänderung

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